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   BGH, 11.03.1954 - 3 StR 701/53   

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BGH, 11.03.1954 - 3 StR 701/53 (https://dejure.org/1954,3748)
BGH, Entscheidung vom 11.03.1954 - 3 StR 701/53 (https://dejure.org/1954,3748)
BGH, Entscheidung vom 11. März 1954 - 3 StR 701/53 (https://dejure.org/1954,3748)
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 29.01.1952 - 1 StR 563/51

    Einstellung des Verfahrens wegen mangeldem Bewusstsein von der Widerrechtlichkeit

    Auszug aus BGH, 11.03.1954 - 3 StR 701/53
    Es hat aber eine Durchbrechung jenes in der Rechtsprechung aufgestellten Grundsatzes unter Hinweis auf mehrere Entscheidungen des Obersten Gerichtshofes für die britische Zone und auf ein Urteil des Bundesgerichtshofes (OGHSt 1, 321 und 342; OGH NJW 1950, 151 ff; BGHSt 2, 235 [BGH 29.01.1952 - 1 StR 563/51]) hier deshalb für zulässig erachtet, weil es sich bei den vier verschiedenen Aktionen und auch bei den zu einer fünften Fortsetzungstat zusammengefassten Einzelverschleppungen um zahlreiche, im einzelnen nicht mehr aufklärbare Fälle handle, in denen die Zahl der Opfer der Verschleppungen, bei denen die Angeklagten mitgewirkt hätten, nicht mehr festgestellt werden könne.
  • BGH, 14.10.1952 - 1 StR 791/51

    Notstandshandlung - Rettungshandlung - Abwehr einer drohenden Gefahr - Strafbare

    Auszug aus BGH, 11.03.1954 - 3 StR 701/53
    Massgebend ist, ob ihm sein an sich strafbares Verhalten durch die Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben abgenötigt , ob also sein Wille durch diese Drohung gebeugt worden ist (BGHSt 3, 271 [275]).
  • BGH, 27.03.1953 - 2 StR 801/52

    Verkaufsbude II - § 52 StGB, natürliche Handlungseinheit: enger

    Auszug aus BGH, 11.03.1954 - 3 StR 701/53
    Damit würde es den Begriff der natürlichen Handlungseinheit erfüllen, wie er in der Rechtsprechung, vor allem des Reichsgerichts, in sachgerechter erweiternder Auslegung des Begriffes "ein und dieselbe Handlung" im Sinne des § 73 StGB entwickelt worden ist (BGHSt 4, 219 und die dort angegebenen Rechtsprechungsnachweise).
  • BGH, 14.04.1953 - 1 StR 81/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 11.03.1954 - 3 StR 701/53
    Der Senat hält daran fest, dass bei der Verletzung höchstpersönlicher Rechtsgüter die Annahme eines Fortsetzungszusammenhanges ausgeschlossen ist (vgl BGH Urteil vom 14. April 1953 - 1 StR 81/53).
  • OGH Britisch besetzte Zone Deutschlands, 23.07.1949 - StS 161/49

    Mitwirkung am 'Euthanasieprogramm' durch Begutachtung und Auswahl der zu tötenden

    Auszug aus BGH, 11.03.1954 - 3 StR 701/53
    Es hat aber eine Durchbrechung jenes in der Rechtsprechung aufgestellten Grundsatzes unter Hinweis auf mehrere Entscheidungen des Obersten Gerichtshofes für die britische Zone und auf ein Urteil des Bundesgerichtshofes (OGHSt 1, 321 und 342; OGH NJW 1950, 151 ff; BGHSt 2, 235 [BGH 29.01.1952 - 1 StR 563/51]) hier deshalb für zulässig erachtet, weil es sich bei den vier verschiedenen Aktionen und auch bei den zu einer fünften Fortsetzungstat zusammengefassten Einzelverschleppungen um zahlreiche, im einzelnen nicht mehr aufklärbare Fälle handle, in denen die Zahl der Opfer der Verschleppungen, bei denen die Angeklagten mitgewirkt hätten, nicht mehr festgestellt werden könne.
  • LG Darmstadt, 29.11.1968 - Ks 1/67

    Massen- und Einzeltötungen von insgesamt ca. 60.000 Juden, kommunistischen

    (Vgl. auch BGH, Urteil vom 11.3.1954 - 3 StR 701/53 -) 3. Kein Rechtfertigungsgrund der "Gegenseitigkeit".

    Zur Widerlegung dieser Ansicht genügt eigentlich auch schon der Hinweis auf § 47 MilStGB (BGH, Urteil vom 11.3.1954 - 3 StR 701/53 -).

  • LG Traunstein, 02.08.1985 - 5 Ks 11 Js 56/82

    Erschiessung - im Auftrag des Sonderkommandos 'R' der Volksdeutschen Mittelstelle

    Nach der Rechtsprechung des BGH ist der Rechtsgedanke der "tabula rasa" für die Fälle der vorliegenden Art deshalb nicht anzuerkennen (vgl. BGH, Urteil vom 11.03.1954 - 3 StR 701/53 -).

    Danach traf auch nach dem damaligen Recht trotz der an sich uneingeschränkten Bindung des Soldaten an einen ihm erteilten Befehl den gehorchenden Untergebenen die Strafe des Teilnehmers, wenn ihm bekannt gewesen ist, dass der Befehl des Vorgesetzten eine Handlung betraf, die ein allgemeines oder militärisches Verbrechen oder Vergehen bezweckte (vgl. BGH, Urteil vom 11.03.1954 - 3 StR 701/53 -).

  • LG Hannover, 18.11.1963 - 2 Ks 1/63

    Otto Bradfisch

    Es entspricht auch ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, dass § 47 in seinem vollen Umfang anzuwenden ist (vgl. BGH 3 StR 701/53 vom 11.3.1954; 3 StR 603/54 vom 5.5.1955 ; 1 StR 558/54 vom 10.6.1955 ; 3 StR 478/55 vom 26.3.1956).

    Dem steht es nicht entgegen, dass die Massnahmen teilweise unter Ausnutzung der anormalen Kriegsverhältnisse durchgeführt wurden (vgl. auch BGH vom 11.3.1954 - 3 StR 701/53).

  • LG Bochum, 05.06.1968 - 15 Ks 1/66

    Massenerschiessungen von Juden, Partisanen, ihren angeblichen Helfern und anderen

    Der Umstand, dass eine Willensbeugung des Angeklagten in diesem Fall einerseits nach aussen hin nicht in Erscheinung getreten ist, andererseits keine Umstände für das Gegenteil ermittelt sind, wenn man von seinen abfälligen Äusserungen im Erschiessungsgelände absieht, würde zwar - was im übrigen für alle Angeklagten ebenso gilt - für sich allein nicht rechtfertigen, eine solche Willensbeugung zugunsten des Angeklagten zu unterstellen (vgl. dazu BGH, Urt. vom 11.3.1954 - 3 StR 701/53 unter II.2.).
  • LG Münster, 06.05.1968 - 5 Ks 4/65

    Massen-, Gruppen- und Einzelerschiessungen von tausenden von Juden sowie von

    Urteil des BGH vom 14.Dezember 1954 - 5 StR 353/54 - 15.Juni 1962 - 2 StR 531/61 - 11.März 1954 - 3 StR 701/53 - 8.Juni 1956 - 1 StR 117/56 - 21.Juni 1951 - 3 StR 341/51 - 9.März 1963 - 4 StR 500/62 - 6.November 1951 - 1 StR 27/50 - 3.Dezember 1953 - 4 StR 212(213)/53 - 2.April 1955 - 1 StR 653/54 - 23.September 1952 - 1 StR 750/51 - 14.Oktober 1952 - 1 StR 791/51 - 9.März 1953 - 3 StR 765/52 - 28.Mai 1953 - 4 StR 760/52 - 8.Dezember 1961 - 4 StR 417/61 - 2.Oktober 1963 - 2 StR 269/63 -.
  • BGH, 17.10.1958 - 5 StR 296/58

    Rechtsmittel

    Der Bundesgerichtshof hat sich ihr in mehreren Entscheidungen angeschlossen (1 StR 81/53 vom 14. April 1953 = NJW 1953, 1034; 1StR 476/53 vom 5. Januar 1954 S. 11 = LM Nr. 7 zu § 253 StGB; 2 StR 20/50 vom 27. Januar 1953 S. 8; 3 StR 701/53 vom 11. März 1954; ebenso OGHSt 1, 203, 204; OGH NJW 1950, 435, 436) [OGHBrZ Köln 13.02.1950 - II StS 83/49].
  • LG Darmstadt, 18.04.1969 - Ks 1/68

    Massentötung von Juden durch Vergasen mittels 'Gaswagen' . Erschiessung

    Eine Anwendung des § 52 StGB kommt nur in Betracht, wenn nicht einwandfrei ausgeschlossen werden kann, dass das Handeln des Angeklagten auf Grund der darin umschriebenen Gefahrenlage geschah (BGH 3 StR 701/53 vom 11.März 1954 ).
  • BGH, 26.03.1956 - 3 StR 478/55

    Rechtsmittel

    Wegen der Anwendbarkeit des § 52 StGB wird auf die Ausführungen in dem Revisionsurteil BGH 3 StR 701/53 vom 11. März 1954 in derselben Sache verwiesen.
  • LG Darmstadt, 23.12.1971 - Ks 1/68

    Massen- und Einzeltötungen von Juden durch Erschiessen und Vergasen mittels

    Eine Anwendung des § 52 StGB kommt nur in Betracht, wenn nicht einwandfrei ausgeschlossen werden kann, dass das Handeln des Angeklagten auf Grund der darin umschriebenen Gefahrenlage geschah (BGH 3 StR 701/53 vom 11.März 1954 ).
  • BGH, 29.04.1959 - 2 StR 19/59

    Rechtsmittel

    Diese Auffassung, die vom Bundesgerichtshof im Urteil BGHSt 3, 271 und in weiteren, nicht veröffentlichten Urteilen vertreten worden ist, hatte der 3. Strafsenat im ersten Revisionsurteil in dieser Sache (3 StR 701/53 vom 11. März 1954) bereits seiner Entscheidung gegenüber dem Freispruch des Angeklagten L. zugrunde gelegt.
  • BGH, 26.06.1958 - 5 StR 151/58

    Strafrechtliche Verurteilung wegen Beihilfe zum sechsfachen Totschlag sowie wegen

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